| Grundlagen |
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| 1. |
Mietvertrag für Baumaschinen und Geräte |
| 2. |
Einschichtiger Betrieb (bis max. 8 Stunden) |
| 3. |
Die Mietpreise verstehen sich pro Tag zzgl. MwSt.
Und zzgl. Transportkosten. |
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| 4. |
Reparaturaufwand für Behebung von Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung sowie
Reinigungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für verschmutzt zurückgegebene Maschinen berechnen wir Reinigungskosten pro Stunde mit 40.-€ |
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| 5. |
Es wird vorausgesetzt, daß jeder Abholer der Geräte berechtigt ist, im Namen des Mieters zu
unterschreiben, und damit unsere Mietbedingungen anzuerkennen. |
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| Unterhaltspflicht und Haftung |
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| A) |
Die Unterhaltung der Mietsache ist Sache des Mieters. Er verpflichtet sich für sach- und fachgerechte Wartung
Sorge zu tragen, die Mietsache während der Mietzeit in betriebsfähigem Zustand zu halten und in jeder Weise vor
Überanspruchung zu schützen. |
| B) |
Notwendige Kleinreparaturen sind vom Mieter umgehend fachgerecht und möglichst mit Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen auf seine Kosten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Bei Rückgabe der Mietsache sind die angefallenen Mängel oder Reparaturen dem Vermieter anzugeben. |
| C) |
Werden Mängel oder reparierte Schäden bei Rückgabe nicht angezeigt, so haftet der Vormieter wenn beim Nachmieter Transport oder Betriebsschäden entstehen. |
| D) |
Während der Mietzeit haftet der Mieter für evtl. Diebstahl oder äußere Beschädigung. Sollte es dem Mieter oder seinem Beauftragten unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe der Gegenstände ganz oder teilweise einzuhalten, so ist er verpflichtet, unverzüglich gleichwertigen Ersatz zu leisten. |
| E) |
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Maschinen gegen alle Gefahren wie Diebstahl, Feuer, Brand, Hochwasser, Sturmschäden oder Fremdeinwirkung zu versichern. Falls der Abschluß der Versicherung unterlassen wurde oder die Versicherung nicht eintritt, haftet der Anmieter für die genannten Schäden. |
| F) |
Für Schäden, die durch Transport oder während des Einsatzes durch die Geräte entstehen haftet der Mieter selbst. |